Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Übertragungsnetzanbieter sind damit bei einer verspäteten Netzanbindung gegenüber den Anlagenbetreibern nur noch beschränkt haftungspflichtig. Ein Großteil der möglichen Entschädigungszahlen wird zukünftig auf den Verbraucher abgewälzt [1]. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert die damit einhergehende, nicht zeitgemäße Förderung von Offshore-Windanlagen.
»Offshore-Windkraftanlagen verteuern die Energiewende und den Strom für die Bürger unnötig. Gleichzeitig wird an der fragwürdigen Entlastung der Konzerne bei den Strompreisen nicht gerüttelt. Das Interesse der Regierung an einem schnellen und konsequenten Umstieg hin zu einer günstigen und umweltfreundlichen Energieversorgung scheint trotz steter Lippenbekenntnisse sehr gering«, kommentiert Bernd Schreiner, Koordinator der AG Umwelt in der Piratenpartei Deutschland, die Entscheidung.
Schon heute erzeugen die bereits vorhandenen Wind- und Photovoltaikkraftwerke einen bisher nicht nutzbaren Überschuss, allein im Bereich des Windstromes z.B. von 400 Gigawattstunden.
»Wenn etwas gefördert werden muss, dann der Aufbau einer Speicherinfrastrukur. Auch regelbare, regenerative Energiequellen wie z.B. Biogasanlagen müssen endlich sinnvoll in das Energiekonzept einbezogen werden«, so Schreiner weiter. [2]
Quellen:
[1] Bundestag: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41796143_kw48_de_windpark/index.html
[2] Wahlprogramm Umwelt – Kapitel Energieversorgung: http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Energieversorgung