Kappt die Datenleitung von US-Einrichtungen!

In einem dpa- Interview stellt Birgitta von Gyldenfeldt die Frage an den Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert:

Big Data lässt sich also nicht mehr stoppen?

Weichert: Nein, die Technik ist vorhanden, die Verknüpfung ist vorhanden, die Speicherkapazitäten sind vorhanden. Man kann zwar versuchen, auf die Auswerter Einfluss zu nehmen, aber oft verweigern sie sich. Das sieht man jetzt ja bei der NSA, die sich rausredet, ohne wirklich die Hosen runter zu lassen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Massenhaftes-Datensammeln-ist-nicht-mehr-aufzuhalten-1942352.html

»Es ist richtig was Herr Weichert ausführt, die Technik für die Rundum Überwachung unserer Kommunikation ist vorhanden und sie kann jederzeit und ohne echte technische Möglichkeit dies zu verhindern, genutzt werden. Genau deshalb benötigen wir endlich Regelungen und Rechte in dem rechtsfreien Raum der Datensammlung und Auswertung. Es ist letztendlich wie bei der konventionellen Briefpost, jeder kann einen Briefumschlag öffnen und lesen, sogar ein Grundschüler, doch das Briefgeheimnis schafft aus guten Grund Recht.

So wird als Grundrecht nach Artikel 10 des Grundgesetzes geschaffen:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Exakt dies muss auch für die Internetkommunikation gelten! Nur aus besonderen Gründen, darf diese kontrolliert und überwacht werden. Eine Speicherung, Auswertung und Analyse insbesondere auch der Metadaten, sowie die Verknüpfung mit anderen Datenbeständen darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen, analog den Regelungen in der Strafprozessordnung § 100:

(1) Zu der Beschlagnahme (§ 99) ist nur das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft befugt.
(2) Die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme tritt, auch wenn sie eine Auslieferung noch nicht zur Folge gehabt hat, außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gerichtlich bestätigt wird.
(3) Die Öffnung der ausgelieferten Postsendungen steht dem Gericht zu. Es kann diese Befugnis der Staatsanwaltschaft übertragen, soweit dies erforderlich ist, um den Untersuchungserfolg nicht durch Verzögerung zu gefährden.

Nach dem Bekanntwerden der vielfältigen Zugriffe auf unsere Daten muss es eine starke Reaktion geben. Solange es keine klare und verpflichtende gesetzliche Regelung und internationale oder bilaterale Vereinbarungen gibt, müssen alle Datenleitungen von US- Einrichtungen in Deutschland unterbrochen werden. Nur so ist die Wahrung der Grundrechte deutscher Bürger möglich.«

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