Digitale Privatsphäre

In der Vergangenheit stand der Schutz von Briefverkehr und Telefonaten sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung an erster Stelle, um die schützenswerte Privatsphäre von Bürgern zu sichern. Deswegen wurde dies in den Artikeln 10 und 13 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. In Zuge der Entfaltung unseres Informationszeitalters wurden darüber hinaus verschiedene Datenschutzrichtlinien in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens etabliert. Dies hat jedoch nicht dazu geführt, dass du dir heute sicher sein kann, vor einer Erfassung von Spuren seines Privatlebens geschützt zu sein.

Die Privatsphäre ist in unserem Informationszeitalter nicht mehr auf die „eigenen vier Wände“ und vertrauliche Kommunikation nicht mehr auf Briefe und Telefonate beschränkt. Vielfältig anfallende sensible Daten werden regelmäßig jenseits des eigentlichen Zweckes ausgewertet und weiter genutzt, ohne dass dabei eine Kontrolle durch den Verursacher der ursprünglichen Information besteht. Im Besonderen zeigen die vielfältigen Datenskandale auf, dass die eigentlich im Ansatz guten Regelungen im Bereich der Persönlichkeitsrechte und dem Datenschutz wenig greifen. Daten aus dem privaten Umfeld werden heute ge- und benutzt, ohne dass der „Datenverursacher“ davon etwas ahnt, geschweige denn informiert ist.
Im Moment sollst du dich durch den sorgsamen Umgang mit den AGBs diverser Kommunikationsanbieter selbst schützen, deine Datenverschlüsselung optimieren etc.. Es ist jedoch naheliegend, dass hier ein Missverhältnis zu den Ansprüchen der Nutzer entsteht – da er sich doch vertrauensvoll auf die Annehmlichkeiten des technischen Fortschritt einlassen möchte.

Wenn man einen Blick in die Zukunft wagt, wird schnell deutlich, dass es leichter sein müsste, bürgerfeindliche Regelungen jetzt zu ächten, als später mit großem Aufwand ausufernde Tendenzen legislativ wieder einzufangen. Wenn das überhaupt noch geht.

Deswegen gilt es, eine Datenhoheit der Menschen zu etablieren, so dass jede Nutzung von Daten, die über den anlässlich Zweck hinausgeht, einer expliziten und ausdrücklichen Genehmigung des Menschen bedarf.

Ein Text von Matthias L. und Bernd Schreiner der im Rahmen einer Bundestagspetition vor ca. 1 Jahr (Januar 2015) entstand.

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