Leistungsschutzrecht: Heute wird debattiert

Wenn ich in meinem Wohnort rum frage, was das Leistungsschutzrecht ist oder sein soll, bekomme ich keine Antwort ausser Schulterzucken. Heute soll über dieses neue Schutzrecht im Bundestag diskutiert werden. Es ist also kein Gesetz das „von den Bürgern“ kommt.

Nun, im Internet werden Inhalte dargestellt. So wie ich eben diesen Artikel tippe, machen es tausende vom Menschen. Die einen rein privat, die anderen professionell. Jeder davon hat sich aber entschieden, dies öffentlich oder zum Veröffentlichen zu tun.
Nun, da keiner das Internet irgendwo an die Wand kleben kann, damit es die Mitmenschen betrachten können, muss man alles was im Internet auffindbar sein soll, „verlinken“. Links, sind Wegweiser zu Inhalten. Nur so werden Dinge™ gefunden und damit nutzbar.

Es ist so ähnlich, wie wenn im Nachbardorf ein Fest stattfindet. Es werden dann Plakate an die Strommasten in der ganzen Gegend gehängt und Anzeigen in den lokalen Blättchen veröffentlicht.

In der echten Welt zahlt der Veranstalter des Festes nun dafür, dass für ihn Werbung gemacht wird. Er zahlt für die Anzeige und vielleicht auch für die Sondernutzung der Strommasten.

Jetzt kommen aber die deutschen Verleger auf die glorreiche Idee, die Leute im Nachbardorf für das Betrachten des Werbeplakates zahlen zu lassen, ebenso die Leser des Anzeigenblattes, denn es wird ja auf ihre Leistung, das Fest verwiesen, begründen sie.

Das ist dann das Leistungsschutzrecht in der echten Welt.

Dabei steht es ja jedem Veranstalter frei, dafür zu werben oder nicht.

Genauso verhält es im Internet. Diesen Text hier wird niemand lesen, niemand finden, wenn ich den Link nicht irgendwo „anklebe“. Irgendwann hat ihn auch google gefunden und weist ihn in den Suchergebnissen aus.

Für mich heißt das, er wird gelesen. Mein Ziel ist erreicht, denn ich schreibe ja dafür, dass es wer liest.

Wenn ich das nicht will, dann kann ich verschiedenes tun. Wie oben bereits geschrieben, kann ich den Text auch auf Papier schreiben und in die Schublade legen, dann liest ihn auch niemand. Ich kann ihn aber auch hier schreiben und unsichtbar für den normalen Leser dafür sorgen, dass beispielsweise google diesen Text nicht verlinkt, nicht in die Suchergebnisse aufnimmt. Das ist einfachster Standard für Webseitenbetreiber.

Wobei google hier nur als populäres und bekanntes Beispiel dient.

Warum aber ein deutscher Verleger will, dass seine Inhalte nicht von vielen gefunden werden ist völlig unverständlich. Natürlich kommt jetzt der Vorwurf der „Kostenloskultur“, doch dieser ist nicht korrekt, denn jeder Anbieter kann ja seine Inhalte auch gegen Geld online stellen.
Diese „Paywalls“ gibt es ja in den unterschiedlichsten Varianten. Manchmal kann man einen Artikelauszug lesen, manchmal den ganzen Artikel nur am ersten Veröffentlichungstag oder genau umgekehrt, erst nach einer Woche, wenn man nicht dafür bezahlt.

Oder man kann darauf setzen, – so wie bei sehr vielen Zeitschriften–, dass man die redaktionellen Artikel als Produkt anbietet, das Geschäft aber mit den Anzeigenkunden macht, die so zielgruppengerecht werben können. Das klappt gut und eine ganze Branche beschäftigt sich nur damit und verdient sehr viel Geld damit, dass google die Inhalte gut findet und prominent verlinkt, denn das bringt Leser zu Hauf.

Es gibt also hinreichende Geschäftsmodelle und Möglichkeiten für Presseverlage Inhalte zu Geld zu machen. Das Leistungssschutzrecht allerdings ist übelste Gaunerei, es widerspricht der Grundstruktur des Mediums Internets und setzt auf Politiker die ahnungslos dem Gejammer der Presseverlage erliegen.

So bleibt zu hoffen, dass die Politik das Leistungsschutzrecht abschmettert und in der Mottenkiste verschwinden lässt.

Update: Max-Plank Experten zum Leistungsschutzrecht

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