Sehr geehrte Damen und Herren,
der Netzausbau ist eine auf langfristige Nutzung angelegtes Investitionsprojekt. Somit ist es unabdingbar, dass wir dabei aufkommende Technologien in die Planung einbeziehen.
Diesbezüglich habe ich im Rahmen Ihres Beteiligungsprozesses zum Netzausbaues folgende Fragen:
1. Das EEG-Gesetz ist ein Erfolgsmodell bzgl dem Aufbau von Solar- und Windstrom gewesen, auch wenn es aktuell Probleme bereitet.
Aktuell werden viele alternative Kraftwerke abgeschaltet, da der Strom keinen Nutzer findet. Dafür benötigt es eine Lösung. Energiespeicher sind einer derartige.
Beispielsweise können kühlschrankgrosse Geräte den Strombedarf von Haushalten für einige Tage bereitstellen und so die Eigennutzungsrate des selbsterzeugten Stromes Energie vergrössert werden. Dies ist auch auf lokaler Ebene skalierbar. Dadurch ist eine deutliche Entlastung der Stromnetze möglich.
In wie weit wurden die Auswirkungen eines an den Erfolg des EEG angelehnten möglichen Gesetzes zur Förderung von Energie- speziell von Stromspeicher unterschiedlicher Dimensionierung und Technolgien in die Planung einbezogen?
2. In wie weit wurden in den vorgesehenen notwendigen Netzausbau aufkommende Alternativen des Energietransportes wie beispielsweise durch Wasserstoff oder Methangas aus Wind- und Sonnenstrom berücksichtigt?
Über eine Antwort und die Berücksichtigung bei der Planung wäre ich sehr erfreut!
Viele Grüße,
Bernd Schreiner
Dipl.-Ing.(FH)