Vorratsspeicherung durch die Hintertür: Entwurf zum §113 TKG

Ich habe einen neuen Blog gestartet, um das Thema Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür konzentriert anzugehen. Hier kurz der Leitartikel:

Der Entwurf zum Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) der Bundesregierung will die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses neu regeln.

Dabei sollen auch die dynamischen IP-Adressen erfasst werden und auch auf die Nutzerdaten zugegriffen werden können. Damit wird das Fernmeldegeheimnis mit Füssen getreten.

Noch weiter sind die vorgesehen Möglichkeiten durch die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter um den Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen zu ermöglichen.

Ohne dass der Kunde je davon erfährt, sollen Provider verpflichtet werden diese Daten „unverzüglich und vollständig zu übermitteln“. Dazu sollen Anbieter mit über 100.000 Kunden automatisierte Schnittstellen bereit stellen.

Zugriffe sollen durch das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst, den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst möglich sein.

Wir lehnen jede Aufweichung des Fernmeldegeheimnis und Grundrechtseingriffe ab. Eine Demokratie bedarf der vertraulichen Kommunikation der Bürger. Nur in Ausnahmefällen darf in diese nach richterlichen Beschluss eingegriffen werden.

Weiterhin öffnet dieses Schnittstelle der Wirtschaftskriminalität Tür und Tor. Niemand kann sicher stellen, dass beispielsweise wertvolle Firmengeheimnisse die bei Cloud- Anbietern gespeichert sind, nicht über Mitarbeiter der Behörden den Weg zu Konkurrenten finden.

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