Haftungsrisiko WLAN im Bundesrat

Es ist seit Jahren ein Problem, dass Anbieter von öffentlich zugänglichen Funknetzwerken für die übertragenen Inhalte der Nutzer des Funknetzwerkes haften sollen. Dieses sogenannte Störerhaftung zeigt, dass die politisch Verantwortlichen noch nicht wirklich im 21. Jahrhundert und dem Medium Internet angekommen sind.
So ist die Initiative die von Berlin und Hamburg ausgeht zu begrüßen, eine Beschränkung des Haftungsrisikos für
Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (WLANs) zu beschließen und es bleibt zu hoffen, dass sich endlich die Erkenntnis durchsetzt, dass Internet nur ein neues Übertragungsmedium ist.

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