Unter dem Deckmantel eines Verbotes der heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz versucht die Bundesregierung Merkel die Kameraüberwachung der Arbeitnehmer zu legalisieren.
Dazu sieht der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Datensicherheit in Betrieben vor, dass „eine einfache Begründung“ der Maßnahme ausreicht um die Videoüberwachung zur dauerhaften und anlasslosen Mitarbeiterüberwachung zu nutzen.
Der Mitarbeiter wird so einfach zu einem dauerüberwachten Objekt an seinem Arbeitsplatz. Ich lehne dies ab. Selbstverständlich ist es notwendig, dass es die Möglichkeit gibt auch als Unternehmer sein Eigentum zu schützen, doch muss die Grundlage immer ein konkreter Anlass sein.
Eine Überwachung auf Vorrat ist genauso abzulehnen wie die Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung.