Haftungsrisiko WLAN im Bundesrat

Es ist seit Jahren ein Problem, dass Anbieter von öffentlich zugänglichen Funknetzwerken für die übertragenen Inhalte der Nutzer des Funknetzwerkes haften sollen. Dieses sogenannte Störerhaftung zeigt, dass die politisch Verantwortlichen noch nicht wirklich im 21. Jahrhundert und dem Medium Internet angekommen sind.
So ist die Initiative die von Berlin und Hamburg ausgeht zu begrüßen, eine Beschränkung des Haftungsrisikos für
Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (WLANs) zu beschließen und es bleibt zu hoffen, dass sich endlich die Erkenntnis durchsetzt, dass Internet nur ein neues Übertragungsmedium ist.

Wer würde auf die Idee kommen, einen Besitzer eines Cafés zu belangen, nur weil an einem seiner Tische ein Schreiben mit unliebsamen Inhalt geschrieben oder vereinbart wurde?

Es kann also nur sinnvoll sein, die Betreiber von frei zugänglichen Zugängen zum Internet von der Haftung zu entbinden. Nur der Nutzer und niemand anderes ist für sein Handeln verantwortlich. Eine Sippenhaft für die Netzwerkbetreiber ist komplett abzulehnen.

Link zum Entschliesungsantrag

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